flexibel und lebensnah

Kostenreglement

Unterbringung in SoFam Familien

Für die Dauer des Aufenthaltes eines Kindes/Jugendlichen bei einer SoFam-Familie leistet die einweisende Stelle gemäss den nachfolgenden Bestimmungen Kostengutsprache.

1. Unterbringungskosten

Die Unterbringungskosten werden entsprechend dem Bedürfnis und Art der Anfrage bei der Anfrage besprochen.
Jede Unterbringung wird durch eine Begleitperson der Sozialpädagogischen Fachstelle begleitet.

Angebotab Startnach 6 Monaten
Kurzzeitunterbringung bis maximal 6 Monate möglichCHF 220.– / NachtCHF 180.– / Nacht
LangzeitunterbringungCHF 180.– / NachtCHF 180.– / Nacht

Geschwisterunterbringungen haben einen separaten Tarif. Für das zweite/dritte Kind werden jeweils 130.–/ Nacht verrechnet.

Kosten für zusätzliche Aufwände (begleitete Besuche, Fahrdienste, zusätzliche Berichte) werden mit CHF 110.– pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.

Wochenendentlastung mit Ferien

AngebotDie ersten 2 ProbewochenendenWochenende
Tarif A:
Freitagabend bis Sonntagabend inkl. 2 Übernachtungen
CHF 360.–CHF 360.–
Tarif B:
Samstag morgen bis Sonntagabend inkl. 1 Übernachtung
CHF 260.–CHF 260.–
Weitere Ferientage inkl. ÜbernachtungCHF 180.–

Kosten für zusätzliche Sitzungen und administrativen Aufwand (Berichte usw.) bei Wochenendendunterbringungen werden im Einzelfall mit CHF 110.– pro Stunde zusätzlich in Rechnung gestellt.

2. Die Unterbringung beinhaltet

  • Vermittlung einer geeigneten SoFam Familie
  • Betreuung und Begleitung des Kindes oder Jugendlichen während 24 Stunden durch die SoFam Familie
  • Unterkunft und Essen
  • Fachliche Begleitung der SoFam Familie durch die Fachstelle (365 Tage)
  • Unterstützung in Krisensituationen
  • Koordination und Standortgespräche, inkl. Protokoll. Bei Wochenend- und Ferienplatzierungen wird dies zusätzlich verrechnet
  • Administration, Inkassowesen

3. Spezialtarife

  • Unterbringung in Familien wo ein Elternteil ausgebildet ist
  • Erhöhter Betreuungsaufwand des Klienten, Tariferhöhung nach Absprache
  • CHF 00.70 / km Autospesen

4. Nicht zu Stande gekommene Aufnahmen und Abbrüche

Bei nicht zu Stande gekommenen Aufnahmen wird der Aufwand für Vorgespräche, Vorstellungsgespräche und Aufnahmegespräche verrechnet, mindestens jedoch Fr. 150.-.

Wird eine geplante Unterbringung nicht angetreten, so wird eine Haltefrist für 1 Woche mit halbem Tarif ohne Nebenkosten verrechnet.

Bei einem Abbruch der Unterbringung wird die Woche in welcher die Umplatzierung stattfindet noch in Rechnung gestellt.

6. Rechnungsstellung

Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

7. Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist beträgt bei langfristigen Unterbringungen 14 Tage, bei kurzfristigen Unterbringungen 7 Tage.

7. Grundausrüstung

Für Kinder/Jugendliche, welche auf einem Bauernhof untergebracht werden und die beim Eintritt nicht landwirtschaftsgerecht ausgerüstet sind, werden die nötigen Dinge angeschafft und zusätzlich verrechnet. Es handelt sich um einen Betrag zwischen CHF 200.00 und CHF 400.00. (siehe Nebenkostenreglement)

8. Persönliche Nebenkosten

Persönliche Nebenkosten sind NICHT in den Pauschalansätzen inbegriffen und müssen separat im Rahmen des Nebenkostenbudget geregelt werden.

Die Kinder/Jugendlichen sind durch die Fachstelle nicht gegen Krankheit, Unfall und Haftpflicht versichert.

Siehe Nebenkostenregelung.