flexibel und lebensnah

Sozialpädagogische Abklärung

Abklärung im familiären Umfeld

Die Fachstelle erstellt im Auftrag von Behörden, Gerichten und Fachstellen ressourcen- und kompetenzorientierte Abklärungen. Die Abklärungen finden primär im häuslichen Umfeld der Familie statt.

Es geht darum die Lebenssituation eines Kindes unter Berücksichtigung verschiedener Dimensionen in einer hinreichenden Komplexität zu erfassen. Der Blick richtet sich entsprechend des Auftrags, auf das Kind selbst, seinen Entwicklungsstand, seinen Ressourcen und Bedürfnissen, sein unmittelbares Umfeld, auf die Art und Weise wie es von den Eltern (bzw. engsten Bezugspersonen) versorgt wird, auf seine Erziehung und Förderung, auf die Beziehung zwischen Eltern und Kind sowie auf weitere bedeutsame soziale Beziehungen des Kindes.

Entsprechend der Fragestellung wird eine Einschätzung über die Lebens- und Entwicklungsbedingungen, die familiären Ressourcen und Risikofaktoren, das Veränderungspotenzial, sowie Empfehlungen zu möglichen Massnahmen gemacht. Der Bericht dient somit der Vorbereitung von Entscheiden über angemessene Antworten auf eine vorgefundene Situation bzw. einem vorgefundenen Bedarf.

Eine wichtige Grundannahme unseres Konzepts der dialogisch – systemischen Abklärung ist, dass Qualität und Wirksamkeit im Kindesschutz zu einem erheblichen Teil durch die Qualität der Zusammenarbeit bestimmt wird, und zwar insbesondere durch die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen, Eltern und Kindern sowie die Zusammenarbeit zwischen Fachpersonen und verschiedenen im Kindeschutz tätigen Organisationen. Vor diesem Hintergrund nehmen Konzepte des Dialogs, des systemischen Arbeitens, der wachsamen Sorge und des diagnostischen Fallverstehens im Abklärungsprozess Schlüsselpositionen ein.

In Abgrenzung zu dem forensischen Angebot des Kinder und Jugendpsychiatrischen Dienstes Graubünden handelt es sich nicht um ein psychologisch- psychiatrisches Gutachten, welches von Fachpsychologen durchgeführt wird.

Im Einzelfall gilt es abzuschätzen welche Form der Abklärung zielführend ist.