Kostenreglement für Sozialpädagogische Familienbegleitung
Anmeldung, Abklärung und Erstsitzung | Keine Kosten |
Begleitung vor Ort, telefonische Begleitung, Kontakt mit dem Auftraggebenden und Helfersystem | CHF 110 / pro Stunde |
Vor und Nachbereitungszeit – pro Begleitung 1 Stunde (Berichterstattungen, Gespräche mit Bezugspersonen, kleine telefonische oder schriftliche Abklärungen, Führen des Kontaktkalenders, Teilnahme an Inter- und Supervisionssitzungen) | CHF 110 / pro Begleitung |
Koordinations- und Administrationsaufwand - pro Monat | CHF 110 / pro Monat |
Berichte und zusätzliche Kriseninterventionen | CHF 110 / pro Stunde |
Nebenkosten
Der Arbeitsweg wird als Arbeitszeit angerechnet. Darin enthalten sind alle allfälligen Reisekosten (Km–Geld, Billet, Parkgebühr). | CHF 70 / pro Stunde |
Rechnungsstellung
Unsere Leistungen werden monatlich in Rechnung gestellt und sind innert 30 Tagen zu begleichen.
Verhinderung/Abwesenheit
Die vereinbarten Begleitzeiten müssen eingehalten werden. Im Krankheitsfall ist die Familie verpflichtet, dies der Familienbegleiterin frühzeitig (mindestens 24 Stunden im Voraus) mitzuteilen. Bei unangemeldeter Abwesenheit oder späterer Absage wird der Einsatz verrechnet.
Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen. Bedingung ist eine der Kündigung vorangehende Be- sprechung der Vertragsparteien über die Gründe der Kündigung.
Feierabend- und Wochenendarbeit
Findet die Begleitung nach 20:00 Uhr oder am Wochenende statt, so wird ein Zuschlag von SFR 20.00 pro Stunde zusätzlich verrechnet.