Leben teilen – wir organisieren und begleiten passende Unterbringungsmöglichkeiten
Wir bieten kurzfristige, langfristige und Wochenend-/Ferienunterbringungen von Kindern und Jugendlichen in einer von uns fachlich begleiteten SoFam Pflegefamilie an.
Eine Erarbeitung einer gemeinsamen Zielsetzung, welche den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen, den Wünschen der leiblichen Eltern sowie den Pflegeeltern und dem Auftrag der einweisenden Stelle gerecht wird, ist unser Ziel. Hierzu arbeiten wir nach systemischen und sozialpädagogischen Grundsätzen.
Für weitere Fragen melden Sie sich bitte bei uns.
Mögliche Unterbringungsformen
- SOS-Unterbringung bis zu 3 Monaten
- Kurz Unterbringung mit und ohne Tagesstruktur
- Kurzfristige Timeout-Unterbringungen für Heime
- Wochenend- und Ferienbetreuung
- Langzeitunterbringung
- Kurzfristige Mutter-/Vater-Kind Unterbringung
- individuelle Lösungen aus unserem Stiftungsnetzwerk
Für Unterbringungen nicht geeignet sind Kinder oder Jugendliche mit akutem Suchtmittelkonsum, in einer psychiatrischen Krisensituation oder mit hoher Gewaltbereitschaft. Ebenso können wir keine Unterbringungen für Kinder oder Jugendliche mit einer mittel – bis schweren körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung anbieten.
Ablauf Anfrage Unterbringung
Mit folgendem Anfrageformular können Sie uns direkt kontaktieren
Folgende Grundlagen müssen im Anfragestatus geklärt werden:
- passender gesetzlicher Rahmen
- klare Indikation
- Einverständnis aller zur Unterbringung (soweit die Personen mitentscheiden können)
- Ein passendes Angebot muss vorhanden sein
- Vorhandene Kostengutsprache
Kantonale Aufsicht
Seit Januar 2015 haben wir eine Anerkennung des Kantons Graubünden als Familienplatzierungsorganisation (FPO).
Alle SoFam Pflegefamilien welche mit uns zusammenarbeiten verfügen ebenfalls gemäss der Pflegekinderverordnung Schweiz (PAVO) über eine kantonale Bewilligung ihres Kantons.
Die Unterbringung beinhaltet
- Vermittlung einer geeigneten SoFam Pflegefamilie
- Betreuung und Begleitung des Kindes oder Jugendlichen während 24 Stunden durch die SoFam Pflegefamilie
- Unterkunft und Essen
- Fachliche Begleitung der SoFam Pflegefamilie durch die Sozialpädagogische Fachstelle (365 Tage)
- Unterstützung in Krisensituationen
- Koordination und Standortgespräche, inkl. Protokoll. Bei Wochenend- und Ferienbetreuung wird dies zusätzlich verrechnet
- Administration, Inkassowesen
Nicht zu Stande gekommene Aufnahmen und Abbrüche
Bei nicht zu Stande gekommenen Aufnahmen wird der Aufwand für Vorgespräche, Vorstellungsgespräche und Aufnahmegespräche verrechnet, mindestens jedoch Fr. 150.-.
Wird eine geplante Unterbringung nicht angetreten, so wird eine Haltefrist für 1 Woche mit halbem Tarif ohne Nebenkosten verrechnet.
Bei einem Abbruch der Unterbringung wird die Woche in welcher die Umplatzierung stattfindet noch in Rechnung gestellt.
Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich oder nach Austritt mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Kosten
Kostenreglement für Unterbringung in einer Pflegefamilie
Nebenkosten:
Persönliche Nebenkosten sind nicht in den Pauschalansätzen inbegriffen und müssen separat im Rahmen des Nebenkostenbudget geregelt werden.
Anfrageformular
Anfrageformular zu Unterbringung in einer Pflegefamilie
Für weitere Fragen melden Sie sich bei uns
