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Familie am Esstisch im Gespräch
Familienrat

Ein Familienrat ist ein Treffen von Familienmitgliedern, Verwandten und weiteren nahestehenden Personen. 
Gemeinsam sollen Lösungen für ein bestimmtes Problem erarbeitet werden. Weil die bisherigen Bemühungen zur Problemlösung nicht erfolgreich waren, wird mit dem Familienrat der Kreis der Unterstützenden/Helfenden aus dem Umfeld erweitert. 
Der Familienrat ist wie ein Kick-off-Sitzung für die gemeinsame Problemlösung.

Das Konzept Familienrat hat sich in sehr verschiedenen Lebenssituationen bewährt. Zum Beispiel, wenn …

  • auf Grund von elterlichen Problemen die Betreuung von Kindern sichergestellt werden muss 
  • es in der Erziehung Schwierigkeiten gibt, die Eltern ohnmächtig sind und die Kinder leiden
  • Jugendliche eine gewisse Zeit intensiver begleitet werden sollen
  • es nach einer Trennung oder in Konflikten Regelungen und Unterstützung durch weitere Personen braucht.

  • Familien können sich direkt bei der Sozialpädagogischen Fachstelle melden
  • Anlaufstellen für Familien wie Berufsbeistandschaften und Beratungsstellen oder Schulvertreter können den Eltern einen Familienrat auf freiwilliger Basis vorschlagen.
  • KESB und Gerichte können einen Familienrat als angeordnete Kindesschutzmassnahme verfügen.

In einem Informationsgespräch wird den Eltern das Konzept Familienrat detailliert erklärt. Wenn ein Familienrat als passende Hilfe erkannt wird und die Finanzierung geregelt ist, beginnt die inhaltliche Planung, die Formulierung der «gemeinsamen Sorge»: 
Was ist das Problem, für dessen Lösung ein Familienrat einberufen werden soll?

Die Familie überlegt sich und bestimmt, wer für den Familienrat eingeladen werden soll. Meistens sind dies Verwandte, Freunde, Bekannte, Personen aus Nachbarschaft oder Vereinen.

Ort und Zeitpunkt des Familienrats hängen von den Möglichkeiten und Wünschen aller Teilnehmenden ab.
Manche Familien treffen sich gerne an neutralen Orten wie einem Restaurant oder in einem Gemeindezentrum, andere Familien halten den Familienrat bei sich zu Hause ab. 
Der Termin muss allen gewünschten Teilnehmenden passen. 
Oftmals finden Familienräte deshalb an einem Wochenende oder abends statt. 
Ein Familienrat dauert etwa 3 bis 4 Stunden. 
 

Phase 1: Vorbereitung

Inhalte: Klärung der Themen, Auswahl und Einladung der Teilnehmenden, Vorbereitung der Teilnehmenden, Vereinbaren von Ort und Zeitpunkt des Anlasses Familienrat
 
Beteiligte: Eltern, gegebenenfalls Kinder/Jugendliche, Fachperson Familienrat

Erklärung: In dieser Phase informiert die Fachperson Familienrat die Familie zu allen Details des Familienrats. Das Netzwerk der Familie wird mit der Fachperson Familienrat erfasst. Die Familie entscheidet, wer zum Rat eingeladen wird. Die Fachperson Familienrat unterstützt die Eltern bei der Kontaktaufnahme, Organisation und Durchführung.
Phasen 2 bis 4 finden am Anlass Familienrat statt.

 

Phase 2: Einstieg Familienrat

Inhalte: Schilderung der aktuellen Situation durch die Familie, eventuell mit Unterstützung durch involvierte Fachpersonen. Vorstellung der Ziele und Anforderungen des Familienrats. 

Beteiligte: Familie, Verwandte, Freunde, Fachperson der zuständigen Anlaufstelle, Fachperson Familienrat, gegebenenfalls weitere Fachkräfte. 

Erklärung: Zu Beginn des Treffens werden alle Beteiligten begrüsst und über die Rahmenbedingungen durch die Fachperson Familienrat informiert. Mit der Sorgeerklärung durch die Eltern oder die Behördenvertretung werden Ziele und Anforderungen an den Familienrat vorgestellt.
Dabei können denkbare Unterstützungsangebote von den Fachpersonen vorgestellt werden. Fragen zum Ablauf werden geklärt

 

Phase 3: Familienzeit

Inhalte: Diskussion in der Familie über mögliche Lösungen und Beiträge dazu. Festhalten der Lösungen in einem Plan. 

Beteiligte: Familie, Verwandte, Freunde (private Familienzeit ohne anwesende Fach­personen)

Erklärung: Die Familie bespricht die Situation und Lösungswege unter sich. Beiträge und nötige Hilfsmassnahmen werden besprochen und als Vorschläge festgehalten. Die Familie erstellt einen Plan.

 

Phase 4: Planvorstellung und Entscheidung

Inhalte: Vorstellung von Ergebnis des Familienrates. Der gefasste Plan wird formuliert. Wenn Anforderungen von Behörden bestehen, prüfen diese den Plan diesbezüglich. 

Beteiligte: Familie, Verwandte, Freunde, Fachperson Familienrat, eventuell Behörden­vertretung.

Erklärung: Der Plan der Familie muss nachvollziehbar und überprüfbar formuliert sein, damit die Wirkung evaluiert werden kann. Dabei hilft die Fachperson Familienrat.

 

Phase 5: Umsetzung und Überprüfung

Inhalte: Umsetzung des Plans durch alle Beteiligten. Überprüfung der Umsetzung und Vereinbarung. 

Beteiligte: Familie, Verwandte, Freunde, Fachperson Familienrat, gegebenenfalls Behördenvertreter 

Erklärung: Alle Beteiligten setzen ihr Möglichstes daran, den Plan umzusetzen. Eine Person aus der Familie überprüft die Entwicklung und holt bei Bedarf Unterstützung bei der Fachperson Familienrat.

 

Phase 6: Folgerat

Inhalte: Überprüfung der Wirkung des Plans. Was funktioniert gut? Was nicht? Wo braucht es Unterstützung oder Anpassung?

Beteiligte: Familie, Verwandte, Freunde, Fachperson Familienrat, gegebenenfalls Behördenvertreter 

Erklärung: Nach circa 3 Monaten findet ein zweites Treffen statt. Die Teilnehmenden besprechen die Entwicklung seither. Ziel ist, dass nachgebessert werden kann und Nachhaltigkeit entsteht. 
Davon abgeleitet entscheidet die Familie oder gegebenenfalls die Behördenvertreter, was die nächsten Schritte sind. Die Fachperson Familienrat unterstützt diesen Prozess bei Bedarf

Fachperson Familienrat 
Organisiert mit der Familie den Familienrat als Anlass.
Unterstützt die Familie in Planung und Vorbereitung ihres Familienrats. 
Bei der Durchführung moderiert sie den Anlass mit Ausnahme der Familienzeit.


Koordinationsperson Familienrat
Fallaufnahme, Triage, Klärung, Unterstützung bei der Formulierung der Sorge.
Stellvertretung und Vieraugenprinzip für Fachperson Familienrat

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SoFa-Portrait Thomas Rentsch

Thomas Rentsch

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